Steuerlichen LeistungenAnwaltskanzleien, die sich auf Steuerrecht spezialisiert haben, bieten ein breites Spektrum an Leistungen, das über die bloße steuerliche Beratung hinausgeht. Unser Ziel ist es, Mandanten in allen steuerlichen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Fragen umfassend zu unterstützen. Im Folgenden werden die zentralen Leistungsbereiche dargestellt:
1. Steuerrechtliche Beratung und VertretungUnsere Anwaltskanzlei im Steuerrecht bietet Mandanten fundierte rechtliche Beratung zu allen steuerlichen Fragestellungen. a) Steuerplanung und -optimierung- Private Mandanten:
- Optimierung der Einkommenssteuerlast durch Nutzung von Freibeträgen, Abschreibungen und Sonderausgaben.
- Beratung zu steuerfreien Einkünften (z. B. Schenkungen, Erbschaften).
- Unternehmen:
- Entwicklung von Strategien zur Steueroptimierung, wie Verlustverrechnung, Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) oder steuerfreie Rücklagen.
b) Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen- Unterstützung bei der Erstellung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen.
- Prüfung von Steuerbescheiden auf inhaltliche oder rechtliche Fehler.
c) Vertretung gegenüber Finanzbehörden- Vertretung bei Einspruchsverfahren gegen fehlerhafte Steuerbescheide (§ 347 AO).
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen, z. B. durch strategische Vorbereitung und Verhandlung mit Finanzbehörden.
d) Internationale Steuerberatung- Beratung zu grenzüberschreitenden Steuerfragen, wie:
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
- Optimierung von Verrechnungspreisen in multinationalen Konzernen.
2. Leistungen im Bereich Buchführung und Jahresabschlusserstellunga) Laufende Buchführung- Übernahme der gesamten Finanzbuchhaltung für Unternehmen und Selbstständige:
- Kontierung und Buchung von Geschäftsvorfällen.
- Erstellen von Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen.
- Sicherstellung der Einhaltung der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).
b) Lohnbuchhaltung- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
- Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter.
- Beratung zu lohnsteuerlichen Optimierungen (z. B. steuerfreie Zuschüsse oder betriebliche Altersvorsorge).
c) Jahresabschlüsse- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
- Beratung zur Optimierung der Bilanzstruktur, z. B. durch Rückstellungen oder Abschreibungen.
d) Digitalisierung der Buchhaltung- Unterstützung bei der Einführung digitaler Buchhaltungssysteme.
- Automatisierung von Prozessen durch moderne Softwarelösungen.
3. WirtschaftsberatungUnsere Anwaltskanzlei mit steuerlicher Spezialisierung bieten umfassende Wirtschaftsberatung, die rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte integriert. a) Finanz- und Steuerplanung- Erstellung von Liquiditäts- und Finanzplänen.
- Beratung zur Optimierung von Unternehmenskennzahlen, wie EBITDA, Cashflow oder Eigenkapitalquote.
b) Investitions- und Finanzierungsberatung- Unterstützung bei der steuerlichen Bewertung von Investitionen.
- Beratung zu Finanzierungsmodellen, wie Leasing, Factoring oder Krediten.
c) Unternehmensnachfolge und Erbschaftssteuer- Entwicklung von Nachfolgekonzepten zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§§ 13a, 13b ErbStG).
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Testamentsvollstreckung.
d) Beratung in Krisensituationen- Unterstützung bei Unternehmenssanierungen, Insolvenzplanverfahren und Restrukturierungen.
- Steuerliche Optimierung von Verlustvorträgen und Betriebsaufgaben.
4. Beratung zur RechtsformwahlDie Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsformen. a) Steuerliche Aspekte- Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG):
- Einkünfte werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet (transparente Besteuerung).
- Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 €.
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG):
- Feste Körperschaftsteuer von 15 % auf den Gewinn.
- Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen.
b) Haftungsfragen- Beratung zur Haftungsbegrenzung durch Rechtsformen wie GmbH oder UG.
c) Umwandlungen- Steuerliche Begleitung bei der Umwandlung von Rechtsformen (§§ 1 ff. UmwStG), z. B. von einer GbR in eine GmbH & Co. KG.
d) Beispiele aus der Praxis- Ein Start-up wird als GmbH gegründet, um Investoren steuerlich attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten.
- Ein Familienunternehmen wandelt sich in eine GmbH & Co. KG um, um die Haftung der Gesellschafter zu begrenzen.
5. SteuerstrafrechtDas Steuerstrafrecht ist ein sensibler Bereich, der Mandanten bei steuerlichen Verfehlungen schützt und sie in Konflikten mit Finanzbehörden vertritt. a) Präventive Beratung- Überprüfung von Steuererklärungen und Geschäftsvorgängen auf potenzielle Risiken.
- Beratung zur Vermeidung von Steuerstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
b) Selbstanzeige (§ 371 AO)- Erstellung und Einreichung strafbefreiender Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung.
- Beratung zur vollständigen und korrekten Offenlegung, um Strafverfolgung zu vermeiden.
c) Verteidigung in Steuerstrafverfahren- Vertretung bei Ermittlungsverfahren durch die Steuerfahndung (§ 208 AO).
- Verteidigung vor Gerichten bei Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO).
d) Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen- Sofortmaßnahmen bei Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahme von Unterlagen.
- Sicherstellung der Wahrung von Mandantenrechten.
e) Unterstützung bei Betriebsprüfungen- Vermeidung von steuerstrafrechtlichen Konsequenzen durch präventive Vorbereitung.
- Verhandlung mit Finanzbehörden bei festgestellten Unregelmäßigkeiten.
SteuerrechtUnsere steuerrechtlich Anwaltskanzlei bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das sowohl präventiv als auch reaktiv ausgerichtet ist. Von der steuerlichen Beratung über die Buchführung und Wirtschaftsberatung bis hin zur Verteidigung im Steuerstrafrecht sind Kanzleien unverzichtbare Partner für Privatpersonen und Unternehmen. Sie gewährleisten, dass alle steuerlichen Pflichten eingehalten werden, gleichzeitig aber auch steuerliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden. |