Steuer-Identifikationsnummer – Steuer-Id-NummerDie Steuer-Identifikationsnummer löst das alte System der Steuernummern ab. Die Steuernummer musste z. B. bei einem Wechsel von einem Bundesland in ein anderes Bundesland neu vergeben werden. Die Identifikationsnummer bleibt hingegen dauerhaft bestehen. Für eine Übergangszeit werden die bisherige Steuernummer und die Identifikationsnummer nebeneinander bestehen. Jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz hat oder hier geboren wird, erhält eine Identifikationsnummer, um sie in einem Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren zu können. Die Finanzbehörden verwenden die Identifikationsnummer für die Durchführung der Besteuerung. Dritte dürfen die Identifikationsnummer nur für die Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden erheben und verwenden. Das Steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern hält weitere Informationen über die Identifikationsnummer unter www.identifikationsmerkmal.debereit. Die Vergabe und die Verwendung der Identifikationsnummer sind in § 139 a und § 139 b der Abgabenordnung geregelt. Die Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund der von den Meldebehörden mitgeteilten Angaben vergeben. Die Identifikationsnummer ist Bestandsteil der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die gesetzliche Grundlage für die Identifikationsnummer wurde durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl. I, S. 2645) geschaffen. Die Identifikationsnummer wird seit dem 1. August 2008 durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Sie wird auch helfen, das aus den 1920er stammende Lohnsteuerverfahren ab 2012 zu modernisieren. Auf internationaler Ebene wird der elektronische Informationsaustausch (z. B. bei Zinszahlungen) für die Finanzbehörden erleichtert, was zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beiträgt |