GewerbesteuerUnternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie sind gewerbesteuerpflichtig. Freie Berufe müssen keine Gewerbesteuer abführen. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes. Je nach Kommune gelten unterschiedliche sog. Hebesätze, die die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer bilden. Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen. Natürliche Personen und Personengesellschaften können einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen. Gewerbesteuer abführenGewerbesteuer müssen Sie pro Quartal i.d.R. an Ihre Gemeinde vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. Die Gewerbesteuererklärung geben Sie bei Ihrem Finanzamt ab. Dieses setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und informiert die Gemeinde. Von der Gemeinde erhalten Sie dann den Gewerbesteuerbescheid. GewerbesteuerabzugDie Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden. |