KörperschaftsteuerDie Körperschaftsteuer fällt ausschließlich für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) oder Genossenschaften an, genauer: auf deren Gewinn. Dieser Gewinn kann ausgeschüttet oder aber im Besitz der Gesellschaft bleiben. Alle Gewinne werden mit 15 Prozent besteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer. Körperschaftsteuer ans Finanzamt abführenKörperschaftsteuer müssen Sie pro Vierteljahr an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung erfolgt mit Ihrer Körperschaftsteuer-Erklärung nach Ablauf des Kalenderjahres. "Verdeckte Gewinnausschüttungen"Vorsicht bei überhöhten Zahlungen an Gesellschafter Ihres Unternehmens (z.B. Gehalt, Nutzungsvergütung, Sachleistung). Das Finanzamt könnte diese als so genannte verdeckte Gewinnausschüttungen bewerten. Zahlungen gelten als überhöht, wenn Sie nicht in gleicher Art und Höhe an einen Fremden geleistet worden wären. Diese Zahlungen kann das Finanzamt (teilweise) dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft zurechnen. Das erhöht Ihre Körperschaftsteuer. |