BundesfinanzverwaltungIn der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es verschiedene Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist (z. B. Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen). Mittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Zu den örtlichen Behörden gehören die Hauptzollämter (einschließlich der Zollämter) und die Zollfahndungsämter. Die Hauptzollämter verwalten die Zölle, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der (den Ländern zufließenden) Biersteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Sie sind außerdem zuständig für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs, die Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Bundes, insbesondere wegen Forderungen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), und für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Die Bundesfinanzverwaltung im engeren Sinne umfasst auch sonstige Dienststellen wie das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Zum sonstigen Geschäftsbereich zählen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, über die das Bundesministerium der Finanzen die Aufsicht hat, z. B. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). |