Steuerberatung - horak Rechtsanwälte, HannoverSteuerpflichtige können bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Die geschäftsmäßige Ausübung einer solchen Hilfeleistung ist jedoch nur Personen und Gesellschaften erlaubt, die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugt sind. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind in erster Linie Steuerberater und Rechtsanwältesowie die von ihnen gebildeten Gesellschaften (Partnerschafts-, Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchführungsgesellschaften) befugt. Das Steuerberatungsgesetz regelt auch das Berufsrecht der Steuerberater einschließlich der Berufsaufsicht. In der Steuerberatung erbringen wir mit unseren Dienstleistern alle üblichen Leistungen einer qualifizierten Steuerkanzlei, also auch folgende: - Beratung und Vertretung in Steuersachen und Steuerstreitigkeiten
- Planung, Bearbeitung und Beratung von Steuerangelegenheiten
- Sicherstellung der Erfüllung der steuerlichen Pflichten einschliesslich der etwaigen Buchführungspflichten
- Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfe
- Planung, Bearbeitung und Beratung im Zusammenhang mit Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Begleitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Steuergestaltung (einschliesslich Rechtsformwahl, Betriebsaufspaltungen, Nachfolgeregelungen, Umwandlungen)
- Steuerhochrechnungen und Steuerbelastungsvergleiche
- Mitteilung und Terminüberwachung für Steuerzahlungen
- Aufstellung von Bilanzen.
- Steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
- Vertretung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
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