Internationales SteuerrechtDas internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten und umfasst nationale Steuerregelungen, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie internationale Vorgaben wie die der OECD. Für Unternehmen und Privatpersonen ist es oft interessant, steuerlich günstige Länder zu betrachten, die legal attraktive Steuerregelungen bieten, ohne auf aggressive Steuervermeidung zu setzen. Im Folgenden werden diese Staaten, ihre Regelungen und relevante Aspekte des internationalen Steuerrechts detailliert dargestellt.
1. Grundlagen des internationalen Steuerrechtsa) ZielsetzungDas internationale Steuerrecht verfolgt drei zentrale Ziele: - Vermeidung der Doppelbesteuerung: Regelungen wie Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird.
- Verhinderung der Steuerflucht: Internationale Standards wie BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) bekämpfen illegale Steuervermeidung.
- Steuerliche Gerechtigkeit: Faire Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten.
b) Zentrale Instrumente- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
- Legen fest, wie Besteuerungsrechte zwischen Staaten aufgeteilt werden.
- Oft basierend auf dem OECD-Musterabkommen.
- OECD-Regelungen:
- BEPS-Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
- Globale Mindestbesteuerung (ab 2023 eingeführt): Mindestens 15 % Steuersatz für Großunternehmen.
- EU-Richtlinien:
- Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
- Harmonisierungsmaßnahmen für Unternehmensbesteuerung innerhalb der EU.
c) Steuerliche Prinzipien- Ansässigkeitsstaat: Der Wohnsitzstaat hat grundsätzlich das Recht, das Welteinkommen eines Steuerpflichtigen zu besteuern.
- Quellenstaat: Einkünfte, die aus einem anderen Staat stammen, können auch dort besteuert werden (z. B. Mieteinnahmen aus Immobilien).
- Territorialprinzip: Einige Staaten besteuern nur Einkünfte, die im Inland erzielt werden (z. B. Vereinigte Arabische Emirate, Panama).
2. Steuerlich günstige Staaten und ihre RegelungenIm internationalen Vergleich bieten einige Länder besonders günstige und legale steuerliche Rahmenbedingungen. Hier eine Übersicht der attraktivsten Länder:
a) Vereinigte Arabische Emirate (VAE, inkl. Dubai)Steuersystem- Keine Einkommensteuer: Es wird keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkünfte erhoben.
- Keine Körperschaftsteuer: Bisher keine Körperschaftsteuer, außer im Erdölsektor und bei ausländischen Banken. Ab 2023 Einführung einer Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED (~100.000 €).
- Keine Kapitalertrag- und Dividendensteuer.
- Territorialprinzip: Nur im Inland erzielte Gewinne sind steuerpflichtig.
Attraktivität- Ideal für Unternehmer und Freelancer, die weltweit tätig sind.
- Freihandelszonen (z. B. DMCC, DIFC): Steuerliche Vorteile wie 100 % ausländische Eigentümerschaft und keine Körperschaftsteuer für 50 Jahre.
Relevante Einschränkungen- Wohnsitz und Geschäftstätigkeit müssen nachweisbar sein.
- Substanzanforderungen für Unternehmen (Economic Substance Regulations).
b) Madeira (Portugal)Steuersystem- Teil des portugiesischen Steuerrechts, jedoch mit besonderen Regelungen in der Freihandelszone Madeira.
- Körperschaftsteuer: 5 % für Unternehmen, die innerhalb der Freihandelszone tätig sind (gilt bis 2027).
- Persönliche Einkommensteuer:
- Progressiver Tarif zwischen 14,5 % und 48 % (in Portugal üblich).
- Steuervergünstigungen für Zuzügler durch das Non-Habitual Resident (NHR)-Programm:
- 10 Jahre lang pauschale 20 % Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte.
- Steuerfreistellung für ausländische Dividenden und Kapitalgewinne.
Attraktivität- Günstige Steuerraten für Unternehmen.
- Ideale Kombination aus EU-Mitgliedschaft und niedrigen Steuersätzen.
Relevante Einschränkungen- Unternehmen müssen tatsächlich wirtschaftliche Substanz auf Madeira aufweisen (z. B. Büro, Mitarbeiter).
c) MaltaSteuersystem- Körperschaftsteuer: Nominaler Steuersatz von 35 %, jedoch effektiv 5 % durch ein Rückerstattungssystem für ausländische Investoren.
- Persönliche Einkommensteuer: Progressiver Tarif zwischen 0 % und 35 %.
- Keine Quellensteuer: Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren für ausländische Investoren.
- Non-Domiciled-Regelung: Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, sind steuerfrei.
Attraktivität- Attraktiv für Holdinggesellschaften und Investoren.
- Steuervergünstigungen für Expats und internationale Unternehmer.
Relevante Einschränkungen- Wirtschaftliche Substanz erforderlich, um Steuervergünstigungen zu nutzen.
d) IrlandSteuersystem- Körperschaftsteuer: 12,5 % auf Gewinne aus Handelstätigkeiten.
- Persönliche Einkommensteuer: Progressiver Tarif bis zu 40 %.
- Kapitalertragsteuer: 33 %.
- Attraktive Forschungs- und Entwicklungsförderung: Steuerliche Abzüge und Gutschriften.
Attraktivität- Ideal für internationale Technologieunternehmen und Start-ups.
- Zahlreiche EU- und OECD-konforme Steuervergünstigungen.
Relevante Einschränkungen- Unternehmen müssen tatsächlich operativ in Irland tätig sein, um den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % zu nutzen.
e) ZypernSteuersystem- Körperschaftsteuer: 12,5 % auf Unternehmensgewinne.
- Persönliche Einkommensteuer:
- Steuerfreibetrag: 19.500 €.
- Einkünfte über diesem Betrag: Progressiver Tarif von 20 % bis 35 %.
- Dividendensteuer: Keine Steuer auf Dividenden, wenn die Zahlung ins Ausland erfolgt.
- Non-Domiciled-Regelung: Steuerfreiheit auf ausländische Kapitaleinkünfte und Dividenden für 17 Jahre.
Attraktivität- Besonders günstig für Unternehmen, die Dividenden auszahlen.
- Attraktive Regelungen für Expats und Unternehmer.
f) EstlandSteuersystem- Körperschaftsteuer: 0 % auf einbehaltene Gewinne, 20 % auf ausgeschüttete Gewinne.
- Persönliche Einkommensteuer: Einheitlicher Tarif von 20 %.
- Kapitalertragsteuer: 20 %.
Attraktivität- Ideal für Unternehmen, die Gewinne reinvestieren.
- Effizientes und digitales Steuersystem.
g) Weitere Länder- Schweiz:
- Kantonale Unterschiede: Körperschaftsteuersätze zwischen 11,9 % und 21 %.
- Attraktive Regelungen für Holdinggesellschaften.
- Singapur:
- Körperschaftsteuer: 17 %, effektive Steuerlast oft deutlich niedriger.
- Keine Kapitalertragsteuer.
- Hongkong:
- Territorialprinzip: Einkünfte aus dem Ausland sind steuerfrei.
- Körperschaftsteuer: 16,5 %.
3. Wichtige Überlegungen für die Nutzung günstiger Steuerstandortea) Substanzanforderungen- Viele Länder verlangen den Nachweis wirtschaftlicher Substanz, um Steuervergünstigungen zu gewähren:
- Eigene Büros.
- Lokale Mitarbeiter.
- Geschäftstätigkeit vor Ort.
b) Relevanz von Doppelbesteuerungsabkommen- Steuervergünstigungen können nur genutzt werden, wenn zwischen den beteiligten Staaten ein DBA besteht.
- Beispiel: Einkünfte aus einem Land ohne DBA können im Wohnsitzstaat vollständig besteuert werden.
c) EU- und OECD-Vorgaben- Die EU und die OECD haben Maßnahmen gegen Steuervermeidung eingeführt (z. B. ATAD, BEPS), die aggressive Steuerstrategien erschweren.
Internationales SteuerrechtStaaten wie die VAE, Malta, Madeira, Irland und Zypern bieten legale und attraktive Steuerregelungen für Privatpersonen und Unternehmen. Entscheidend ist, dass alle rechtlichen Anforderungen – insbesondere Substanznachweise und internationale Abkommen – eingehalten werden. Eine fundierte steuerrechtliche Beratung ist unerlässlich, um die Vorteile dieser Staaten optimal und legal zu nutzen, ohne Risiken einzugehen. |