LänderfinanzverwaltungDie obersten Behörden in der Länderfinanzverwaltung sind die Landesfinanzministerien. Als Mittelbehörden sind Oberfinanzdirektionen bzw. Landesämter eingerichtet. Die Finanzämter sind die örtlichen Behörden. Die Finanzministerien leiten die jeweiligen Landesfinanzverwaltungen. Die Mittelbehörden unterstützen und beaufsichtigen die Finanzämter (Dienst- und Fachaufsicht). Zugleich sind sie das Bindeglied zwischen den jeweiligen Finanzministerien und den Finanzämtern. Nicht alle Länder haben eine Mittelbehörde eingerichtet. Die Finanzämter sind örtliche Landesbehörden und verwalten grundsätzlich im Auftrag des Bundes die Besitz- und Verkehrsteuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, sowie die Ländersteuern und bestimmte Gemeindesteuern, soweit die Länder die Verwaltung nicht den Gemeinden übertragen haben. Zu den Aufgaben der Finanzämter gehört in diesem Zusammenhang auch die Festsetzung der Einheitswerte für inländischen Grundbesitz. An diese Einheitswerte knüpft z. B. die Grundsteuer an. Die Finanzämter sind daneben u. a. zuständig für die Gewährung der Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, für die Umsetzung des Vermögensbildungsgesetzes sowie für die Gewährung von Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz und dem Berlinförderungsgesetz (Altfälle). |